1. Grundstücksordnung:
Die Grundstücksordnung umfasst, die allgemeinen Nutzungsbedingungen und die besonderen Nutzungsbestimmungen des Boulderbereichs.
2. Einverständniserklärung der Eltern:
Gültig für Kinder ab 12 Jahre! Jüngere Kinder dürfen das Objekt nur in Begleitung der Eltern oder befugter erwachsener Aufsichtspersonen betreten!
3. Besondere Nutzungsbestimmungen Boulderhalle Leipzig BLOCK LIMIT
Die nachfolgenden besonderen Bestimmungen über die Benutzung der Bouldereinrichtung, die der Unterzeichner gelesen und durch seine Unterschrift als verbindlich anerkennt, gelten als vereinbart und betreffen folgende Bereiche: große und kleine Boulderhalle, AußenBoulderbereich sowie alle Balanciereinrichtungen.
Bouldern ist eine Risikosportart.
Auf Grund der damit verbundenen Gefahren erfordert die Ausübung dieses Sports ein hohes Maß an Umsicht und Eigenverantwortlichkeit.